BPT TUNING HÄNDLERPROGRAMM

Starten Sie Ihr Tuning-Geschäft mit BPT

Werden Sie Teil des Händlerprogramms von BPT Tuning und bieten Sie professionelle ECU- und TCU-Tuningdateien im eigenen Werkstattbetrieb an. BPT liefert Fileservice-Workflow, Portal, Support und das freigegebene Slave-Tool-Setup – Ihre Kunden betreuen Sie selbst.

Zwei Wege der Zusammenarbeit

Wählen Sie Ihre Form der Partnerschaft

Option 01 — Unabhängiger Händler

Bauen Sie Ihr Geschäft unter Ihrer eigenen Marke auf

Arbeiten Sie unter dem Namen Ihrer eigenen Werkstatt, Tuning-Firma oder Ihres lokalen Betriebs. BPT liefert das freigegebene Slave-Tool-Setup, den professionellen Fileservice, das Onboarding und laufenden technischen Support – die Marke gegenüber Ihren Kunden bauen und führen Sie selbst.

  • Arbeiten unter Ihrem eigenen Firmen- oder Werkstattnamen
  • Auswahl aus freigegebenen professionellen Slave-Tool-Lösungen
  • Zugang zum Fileservice von BPT Portal und zum technischen Support
  • Schulung und Onboarding für den kompletten Workflow
Händlerlösungen ansehen
Option 02 — BPT Tuning Affiliate

Arbeiten Sie unter der Marke BPT Tuning

Starten oder erweitern Sie Ihr lokales Tuning-Geschäft unter der Marke BPT Tuning. Freigegebene Affiliates erhalten Zugang zu Markenmaterial, Website-Vorgaben, Marketing-Ressourcen, Schulungen und derselben professionellen Fileservice-Infrastruktur von BPT.

  • Freigegebene Nutzung der Marke und der visuellen Mittel von BPT Tuning
  • Website-Struktur, inhaltliche Vorgaben und Marketing-Ressourcen
  • Schulungen zu Betrieb, Tools und Workflow
  • Professioneller Fileservice und laufender technischer Support
Als BPT Tuning Affiliate bewerben
Professionelle Slave-Tools

Das passende Tool für Ihren Betrieb

BPT bietet freigegebene professionelle Slave-Tool-Lösungen für neue wie etablierte Tuning-Betriebe. Welche Tools verfügbar sind, hängt von Markt, Fahrzeugabdeckung und den aktuellen Lieferantenkonditionen ab.

Alientech
Magic Motorsport FLEX
AutoTuner
Dimsport
CMD
Konto anlegen und verfügbare Tools ansehen
Ablauf

So läuft es ab

01

Händlerkonto mit echten Firmen- oder Werkstattdaten anlegen

02

BPT prüft und gibt das Händler-Setup frei

03

Das freigegebene Slave-Tool-Setup wird bei Bedarf organisiert

04

Dateien über BPT Portal einreichen und fertige Dateien im Fileservice zurückerhalten

FAQ

Fragen von Händlern

Wer kann BPT-Händler werden?

Werkstätten, Kfz-Betriebe, mobile Tuner und Automotive-Unternehmen mit echtem Kundenstamm können sich bewerben. BPT prüft jedes Konto, bevor der Händlerzugang freigeschaltet wird.

Welche Slave-Tools kann ich als BPT-Händler einsetzen?

BPT stellt freigegebene professionelle Slave-Tool-Lösungen bereit, die gemeinsam mit Ihnen nach Markt und benötigter Fahrzeugabdeckung ausgewählt werden. Welche Tools verfügbar sind, hängt von den aktuellen Lieferantenkonditionen ab; das genaue Setup wird vor der Bestellung bestätigt.

Stehen die Preise auf der Seite?

Nein. Hardware-Paketpreise und Händlerkonditionen werden direkt vor der Bestellung bestätigt. So vermeiden wir veraltete oder unvollständige Preisangaben.

Muss ich Tuningdateien selbst entwickeln?

Nein. Händler lesen die Originaldatei aus, reichen sie über BPT Portal ein und erhalten die modifizierte Datei über denselben Fileservice zurück.

Kann ich unter meiner eigenen Werkstattmarke verkaufen?

Ja. Ihre lokalen Kunden betreuen Sie über Ihren eigenen Betrieb. BPT Tuning deckt den Fileservice-Workflow im Hintergrund ab.

Welche Leistungen kann ich als Händler bestellen?

Wo unterstützt, können Händler ECU Stufe 1 und Stufe 2, TCU-Tuning, Zusatzoptionen, Rückrüstdateien, Dateiprüfungen und Revisionen über das Portal bestellen.

Wie laufen Support und Revisionen?

Support-Nachrichten, gelieferte Dateien und Revisionen bleiben mit demselben Fileservice verknüpft, sodass die gesamte Auftragshistorie an einem Ort bleibt.

Kann ich die Tuningdatenbank auf meiner eigenen Website einsetzen?

Freigegebene Partner können eine iFrame- oder API-Anbindung der Tuningdatenbank für die eigene Website besprechen. Zugang und Markenauftritt werden separat geregelt.